Versorgungs- und Kommunikationsleitungen liegen überall unter der Erde. In den meisten Fällen ist der Besitzer dieser Leitungen nicht automatisch auch Eigentümer des Grundstückes. Für diesen Fall muss er das Wegerecht sichern, d. h. die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer einholen. Das wird sogar im Grundbuch vermerkt.